Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Behinderung in eine Situation kommen, in der fremde Hilfe benötigt wird. Mit der Erteilung einer Vollmacht kann man für diese Situation vorsorgen.
Im Vortrag klären wir die verschiedenen Formen der Vollmacht, die Kosten, sowie Vor- und Nachteile.
Wo sind die Grenzen zur Patientenverfügung und wann kommt das Ehegattenvertretungsrecht zur Anwendung? Es besteht ausreichend Gelegenheit, Fragen zu stellen. Unterlagen werden zur Verfügung gestellt.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Termin:
Dienstag, 14:00-15:30 Uhr
(1x) 25.02.2025
Ort:
Haus Edith Stein
Referent/in:
Rainer Weißer (Mitarbeiter der Betreuungsbehörde)
Kosten:
€ 8,-
Kursnummer:
251-0703